Erklärung nach den Herbstferien
Die angehängte Erklärung der Erziehungsberechtigten muss Ihr Kind am ersten Schultag nach den Herbstferien mit zur Schule bringen, ansonsten darf es am Unterricht nicht teilnehmen.
Die angehängte Erklärung der Erziehungsberechtigten muss Ihr Kind am ersten Schultag nach den Herbstferien mit zur Schule bringen, ansonsten darf es am Unterricht nicht teilnehmen.